Gemäß Nr. 126 Abs. 3 Satz 2 RiStBV, also Richtlinien für das Strafverfahren, Allgemeiner Teil, hatte ich den VRiLG um eine Kopie des Anklagesatz gebeten. Bekommen habe ich die umfangreiche Kopie der Anklageschrift und dies nicht nur für die Dauer der Hauptverhandlung.
Gemäß Nr. 126 Abs. 3 Satz 2 RiStBV, also Richtlinien für das Strafverfahren, Allgemeiner Teil, hatte ich den VRiLG um eine Kopie des Anklagesatz gebeten. Bekommen habe ich die umfangreiche Kopie der Anklageschrift und dies nicht nur für die Dauer der Hauptverhandlung.
Das ihm das ein Vergnügen war, erkennt man an jedem Satz und an der Nasenspitze. Es ist ein Vergnügen, ihn zu sehen.